טז אמר רב זביד משמיה דרבא הוא הדין אפי' שברה והאי דקתני נתקל איידי דקבעי למיתני סיפא אם הוזק בעל חבית חייב בנזקו דדוקא נתקל אבל שבר לא דהוא אזיק נפשיה קתני רישא נתקל
16 R. Zebid erwiderte im Namen Rabas: Dies gilt auch von dem Falle, wenn er ihn [vorsätzlich] zerbricht, da er aber im Schlußsatze lehren will, daß, wenn er daran zu Schaden kommt, der Eigentümer des Fasses zur Entschädigung verpflichtet sei, was nur in dem Falle gilt, wenn er strauchelt, nicht aber, wenn er es [vorsätzlich] zerbricht, da er sich den Schaden selber zugefügt hat, so lehrt er auch im Anfangsatze von dem Falle, wenn er strauchelt. —